Besuch des Landtags NRW
Aufgrund einer Einladung des Bielefelder Landtagsabgeordneten Günter Garbrecht (SPD) besuchten die Abschlussklassen
der Hauptschule Heepen den Landtag NRW.

Der Landtag NRW ist das Landesparlament des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Dem Landtag gehören zur Zeit 187 Abgeordnete (Volksvertreter) an, die für 5 Jahre gewählt wurden.
Wer wählt die Landtagsabgeordneten? Alle, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit
mindestens 16 Tagen ihren Wohnsitz in NRW haben.
Als "Landtag" bezeichnet man auch das Gebäude, in dem sich die Abgeordneten treffen.

Zunächst wurden wir von einer Mitarbeiterin des Besucherdienstes freundlich begrüßt.

Danach bekamen wir in der Landtagskantine einen kleinen Imbiss (belegte Brötchen, Kaffee, Saft).

Anschließend wurden wir in den (leeren) Plenarsaal geführt.
Hier treffen sich sonst die Abgeordneten zu einer Vollversammlung
(Plenum), um zu debattieren und abzustimmen.
Im Plenarsaal erhielten wir einen Einblick in die parlamentarische Arbeit. Auf interessante und unterhaltsame Weise erklärte man uns, was der Landtag eigentlich macht.
Was macht der Landtag?

1. Wählen
Die Abgeordneten werden gewählt, sie wählen im Landtag aber auch selbst, zum Beispiel die Landtagspräsidentin und den Ministerpräsidenten.
Der Ministerpräsident ist „Chef“ der Landesregierung. Er ernennt und entlässt
die Minister und Ministerinnen und bestimmt die
Richtlinien der Politik.

2. Gesetze machen
Damit sich möglichst alle an die gleichen Regeln halten, wird vieles in Gesetzen geregelt.
Dort steht, was erlaubt ist und was nicht.
Ob es um die Schule, die Polizei oder die Kindergärten geht:
Alle Entscheidungen, die die Bürger speziell in NRW etwas angehen, werden hier getroffen.

3. Kontrollieren
Die Abgeordneten kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung,
zum Beispiel durch Anfragen oder Untersuchungsausschüsse.
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den
Landesministern.
Jeder Landesminister leitet seinen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung.

4. Debattieren
Debattieren, beraten, entscheiden: Die Abgeordneten müssen sich dabei wie in der Schule melden,
wenn sie im Landtag etwas sagen wollen.
Wer im Landtag etwas sagen und ans Rednerpult möchte,
muss warten, bis die Landtagspräsidentin ihn oder sie aufruft.
Wird jemand beschimpft oder ruft jemand ständig dazwischen, läutet die Präsidentin mit der Glocke, ruft den Störer zur Ordnung oder erteilt eine Rüge.

Im Anschluss an das Informationsprogramm des Besucherdienstes stand Herr Garbrecht für ein einstündiges Gespräch mit uns zur Verfügung.
Er beantwortete Fragen der Schülerinnen und Schüler und nahm Stellung zu aktuellen politischen Themen.
Zusätzlich berichtete Herr Garbrecht über seine eigene Schul- und Berufsausbildung, sein Studium, seine Tätigkeit als Werkzeugmacher in einem Bielefelder Unternehmen und darüber, wie er Landtagsabgeordneter geworden ist.
Am Ende unseres Besuches wurde noch ein gemeinsames Gruppenfoto gemacht.
Die geschwungene Treppe von der Ebene mit den Sitzungssälen hinunter zum Eingangsbereich war der ideale Ort dafür.
Bericht von H. Jungnitsch
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